Benutzerordnung für das Sprachlabor und den Videoraum

Öffnungszeiten des Übungssprachlabors

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Benutzung des Sprachlabors und der PC-Arbeitsplätze bis auf weiteres nicht gestattet. 

Wichtige Telefonnummern:

Büro +497274-50835-332
Regie +497274-50835-316
Bandarchiv +497274-50835-311
Technische Werkstatt +497274-50835-307

 

Benutzerordnung für die Übungsräume

Der FTSK stellt seine Übungsräume, die von der Abteilung Medientechnik betreut und gewartet werden, allen Studierenden des FTSK zur Verfügung.

Generell gilt: die Nutzung der Übungsräume ist nur bei Vorliegen des gültigen Studierendenausweises des FTSK gestattet. 

1. Alle zur Verfügung gestellten Ton- und Videoaufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt und durch besondere Verträge zwischen dem FTSK und den Herstellern im Nutzungsumfang beschränkt. Hieraus ergeben sich folgende Einschränkungen:

  • Nutzungsmöglichkeit der Ton- und Videoträger nur auf Geräten der Abteilung Medientechnik
  • Verbot der Weitergabe der Ton- und Videoträger an Dritte;
  • Verbot des Kopierens der Ton- und Videoträger.

2. Im Falle des Verstoßes gegen diese Auflagen sind betroffene BenutzerInnen sowohl dem FTSK als auch gegenüber Dritten (Herstellern, Lizenzgebern) im vollem Umfang schadensersatzpflichtig.

3. Rauchen und die Einnahme von Speisen und Getränken sind in allen Übungsräumen verboten.

4. Die Monitore dürfen nur mit Kopfhörer betrieben werden.

5. Bei unvermeidlichen Gesprächen ist Rücksicht auf die übrigen BenutzerInnen zu nehmen.

6. Nach der Übung sind die Geräte auszuschalten und der Arbeitsplatz aufzuräumen.

7. Die Arbeitsplätze können nicht reserviert werden. Ein Arbeitsplatz darf höchstens für kurze Pausen verlassen werden und ist sonst auf Verlangen freizugeben.

8. Störungen an Geräten und Beschädigungen an den Ton- bzw. Videoträgern müssen dem Team der Abteilung Medientechnik gemeldet werden.

9. Den mündlichen Anweisungen der Mitarbeiter der Abteilung Medientechnik ist Folge zu leisten.

10. Zuwiderhandlungen sind äußerst unsozial, da sie nicht nur den allgemeinen Unterrichtsbetrieb sabotieren, sondern auch die Arbeit derjenigen BenutzerInnen behindern, die auf eine problemlos funktionierende Anlage angewiesen sind. Zuwiderhandlungen führen daher zum Verlust des Benutzungsrechts.

Änderungen werden durch Aushang bekanntgegeben, bitte achten Sie daher auch immer auf die Aushänge vor Ort! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Medientechnik.